Allgemeine Geschäftsbedingungen
der pc:maq GmbH, Flensburg
I. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätesten mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der pc:maq GmbH bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
II. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die pc:maq GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die pc:maq GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 10 % über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von der pc:maq GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
III. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der pc:maq GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die pc:maq GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die pc:maq GmbH zur Preisanpassung.
IV. Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die pc:maq GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der pc:maq GmbH nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die pc:maq GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der pc:maq GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die pc:maq GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die pc:maq GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
V. Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der pc:maq GmbH verlassen hat. Die pc:maq GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.Bei Sendungen an die pc:maq GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der pc:maq GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.
VI. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme, per Lastschrift oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die pc:maq GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von der pc:maq GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der pc:maq GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
Hält die pc:maq GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der pc:maq GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Geldleistungen sind für die Dauer des Verzugs mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die pc:maq GmbH ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die pc:maq GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von der pc:maq GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der pc:maq GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die pc:maq GmbH erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die pc:maq GmbH Miteigentümerin an den neuentstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der pc:maq GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die pc:maq GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die pc:maq GmbH ab. Die pc:maq GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der pc:maq GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die pc:maq GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der pc:maq GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die pc:maq GmbH zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die pc:maq GmbH liegt - soweit nicht das AbzahIungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird die pc:maq GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.
VIII. Gewährleistung
a) Verkaufsbedingungen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 2 Jahre, soweit nachfolgend keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde. Die Gewährleistung für Schnäppchenware beträgt 30 Tage. Schnäppchenware sind Artikel, die auf Grund ihrer Altersstruktur, mangelhafter Verpackung oder fehlenden Zubehörs mit einem verminderten Preis angeboten werden. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.
Der Käufer muss der pc:maq GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die pc:maq GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, an die pc:maq GmbH in der Originalverpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt die pc:maq GmbH einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der pc:maq GmbH über.
Die Gewährleistung- und/oder Garantiepflicht ist ausgeschlossen bei:
- Schäden, die auf Modifikation, Fehler in der Benutzung, Installation, Brand, Blitzschlag, o. ä. (auch thermischer und physischer Art) zurückzuführen sind,
- unsachgemäß durchgeführte Reparaturversuche sowie sonstige Eingriffe von unautorisierten Personen,
- Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Transportschäden,
- Schäden durch den Einsatz ungeeigneter oder Minderwertiger Bauteile, Einzelteile oder Verbrauchsmaterialien,
- Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse entstanden sind,
- Waren, für die Handelsüblich keine Garantiepflicht besteht,
- schlechter Instandhaltung der Ware durch den Käufer,
- Schäden, die auf Nichtbeachtung von allgemein gültigen Hinweisen oder technischen Möglichkeiten entstanden sind
- Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.
Abweichungen für die Garantieübernahme gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Haftung der pc:maq GmbH im Rahmen der Garantie beschränkt sich auf den Kaufpreis unter Ausschluss aller Folgeschäden, die entstehen können. Die pc:maq GmbH übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden aus positiver Vertragsverletzung der aus Verschulden bei Vertragsschluss sowie etwaigen Beratungs-, Reparatur- oder sonstigen Unterstützungsleistungen. Die pc:maq GmbH übernimmt keine Gewähr für die Weiterverkaufbarkeit der Produkte oder deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine angemessene Aufwandsentschädigung zugunsten der pc:maq GmbH als vereinbart. Grund hierfür ist der bei uns entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der pc:maq GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die pc:maq GmbH zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die pc:maq GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die pc:maq GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
b) Einkaufsbedingungen.
Alle Beschaffungsvorgänge erfolgen nur zu unseren Bedingungen. Waren werden unter dem Vorbehalt angenommen, dass die Ware nach Qualität und Quantität innerhalb von vier Wochen geprüft wird. Verdeckte Mängel sind von uns innerhalb von acht Tagen nach Erkennen anzuzeigen. Zahlungen sind ohne schriftliches Einverständnis des Gläubigers anfechtbar.
IX. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den darauf entstehenden Schaden.
X. Erweiterung bestehender Systeme
Die Installation von Erweiterungskomponenten in bestehende Computer geschieht vorbehaltlich der technischen Möglichkeiten und eines angemessenen Arbeitsaufwandes. Sollte sich bei oder nach dem Einbau von Zusatzkomponenten in eigene oder markenfremde PCs herausstellen, dass die neue Konfiguration nicht fehlerfrei arbeitet, so ist die pc:maq GmbH berechtigt, den Austausch von anderen Teilen des Computers zu fordern, sofern dies einer schnellen und fehlerfreien Installation dienlich ist, oder eine Preisanpassung zu fordern. Erklärt sich der Käufer zu diesen Maßnahmen nicht bereit, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften nicht für die Eignung einer Sache zu einem bestimmten Zweck und das uneingeschränkte Zusammenspiel von eigenen und fremden Komponenten.
XI. Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die pc:maq GmbH nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
XII. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der pc:maq GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird nach unserer Wahl Flensburg als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel treten die Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beidseitiger Interessen am nächsten kommt.
XIII. Datenschutz
Die pc:maq GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
pc:maq GmbH, Flensburg
Stand: 09.05.2008











